Neues zum Datenschutz im Teilnehmermanagement
Darf ich meine Kunden, Interessenten, Mitarbeitenden oder Lieferanten zu einer Veranstaltung einladen?
Darf ich meine Kunden, Interessenten, Mitarbeitenden oder Lieferanten zu einer Veranstaltung einladen?
Wir haben eine Vielzahl von Kontaktdaten, sammeln bei jeder Gelegenheit Visitenkarten und speichern diese Daten an unterschiedlichsten Orten ab. Im besten Fall dokumentieren wir dabei, wann und wo wir diese Daten erhalten haben. Doch darf ich diese Daten auch einfach hernehmen und meine Kontakte zu einer Veranstaltung einladen?
Zu einer geschlossenen Veranstaltung, beispielsweise einem Firmenjubiläum oder einem Sommerfest, darf ich einladen, wenn:
- eine aktive Geschäftsbeziehung besteht.
- eine Geschäftsbeziehung bestanden hat und diese noch nicht allzu lange zurückliegt.
- Ihnen zum Zweck der Einladung eine Visitenkarte übergeben wurde.
In jedem Fall muss die Einladung zur Geschäftsbeziehung passen und für den Empfänger interessant sein.
In allen anderen Fällen sollten Sie vor Versand der Einladung bereits eine Zustimmung der betroffenen Personen haben.
Unser Tipp: Fragen Sie für Ihren konkreten Fall bei Ihrem Datenschutzbeauftragten nach. Unsere Einschätzung stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht.